AMTLICHE FEUERUNGSKONTROLLE ÖL/GAS
Um einen schadstoffarmen und wirtschaftlichen Betrieb der Feuerungsanlage gewährleisten zu können, werden bei Öl- und Gasheizungen (bis 1 MW) in regelmässigen Abständen die Abgase gemessen. Dies erfolgt mittels der sog. Feuerungskontrolle (Abgasmessung). Die Feuerungskontrolle wurde auf Basis der Luftreinhalteverordnung eingeführt, mit dem Ziel den Ausstosse des klimarelevanten Kohlendioxids CO2 auf ein Minimum zu reduzieren.
Die amtliche Feuerungskontrolle an Ölfeuerungen muss alle 2 Jahre und bei Gasfeuerungen alle 4 Jahre durchgeführt werden.
Den Hauseigentümern ist es freigestellt, ob sie die Feuerungskontrolle durch den zuständigen Kaminfeger oder durch das Servicegewerbe überprüfen zu lassen. Jedoch Achtung: Damit ein Kontrolleur die amtliche Feuerungskontrolle ausführen darf, bedarf es einer kantonalen Zulassung. Eine Liste mit den zugelassenen Kontrolleuren im Kanton Aargau finden Sie hier.
Messperioden der amtlichen Feuerungskontrollen in unseren Amtsgebieten:
Gemeinde | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Brittnau | Öl | Gas | Öl | Keine Messung |
Strengelbach | Öl | Gas | Öl | Keine Messung |
Vordemwald | Keine Messung | Gas + Öl | Keine Messung | Öl |
AMTLICHE FEUERUNGSKONTROLLE HOLZ
Bei regelmässig genutzten Holzfeuerungen bis 70 kW (Kleinholzfeuerungen) ist die amtliche Holzfeuerungskontrolle alle 2 Jahre vorgeschrieben und wird in der Regel mit der Reinigung der Holzfeuerung durchgeführt. Das Ziel der Holzfeuerungskontrollen ist primär, die Schadstoff-Emissionen zu reduzieren und dadurch einen Beitrag an die Verbesserung der Luftqualität zu leisten. Gleichzeitig soll auch die Anzahl der Klagen wegen übler Gerüche aus nachbarlichen Kaminen merklich vermindert werden.
Bei der periodischen Kontrolle werden die Verbrennungsrückstände (Asche, Ablagerungen an den Feuerungswänden & im Kamin) sowie das verwendete Brennholz kontrolliert.
Gemäss Luftreinhalteverordnung darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt), Restholz (Abschnitte von Schreinereien).
AUFTRAG DER GEMEINDEN
Wir übernehmen in diesen Gemeinden die administrativen Verwaltungen der Feuerungsanlagen, die Festlegung vom Kontrollturnus sowie die Kontrolle der Einhaltung der Kontrollfristen, die Durchführung von ausstehenden Messungen am Ende der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die technische Beurteilung von Klagefällen bei Emissionen und Immissionen.
Das Servicegewerbe sowie externe Kaminfeger können die Kontrollrapporte inklusiv dazugehörigen Messstreifen / Vignetten direkt bei uns einreichen.
Links und Dokumente
Wichtige Dokumente zum Thema Feuerungskontrolle finden Sie unter Downloads.