Schäden mittels Einhaltung der Brandschutzauflagen effizient vorbeugen.
In der Schweiz stellen üblicherweise die Gebäudeversicherungen der jeweiligen Kantone den Brandschutz gem. geltender Brandschutzverordnung sicher.
Die kantonale Brandschutzverordnung definiert zu dem die Zuständigkeiten der Gemeinden als kommunale und der Gebäudeversicherung als kantonale Brandschtuzzbehörde und dient zusammen mit dem Brandschutzgesetzt sowie den Brandschutznormen- und Richtlinien auch als Rechtsgrundlage des Kaminfegerwesen.
Jeder Umbau/Neubau sowie jede Sanierung von Gebäuden und Feuerungsanlagen bedarf einer kantonalen oder kommunalen Brandschutzbewilligung. Diese wird zusammen mit der Baubewilligung erteilt. Die Fertigstellung ist gem. Auflagen der Baubewilligung mittels Übereinstimmungserklärung der Gemeinde oder dem zuständigen Brandschutzbeauftragten zu melden, damit wo nötig die Schlusskontrolle durchgeführt und mittels Abnahmeprotokoll dokumentiert werden kann.