BRANDSCHUTZ

BRANDSCHUTZ

Bevor's brennt - Schützen Sie was Ihnen am Herzen liegt.

Brände - oft ausgelöst durch Kleinigkeiten - können grossen Schaden verursachen. Der vorbeugende Brandschutz verhindert mittels effektiven Massnahmen die Entstehung oder Ausbreitung von Feuer oder Rauch weitgehend. Schütz Leib und Leben von Menschen und Tieren und dient als wirksame Voraussetzung für die Brandbekämpfung. 

KOMUNALER BRANDSCHUTZ

Für die Gemeinden Brittnau, Kirchleerau, Strengelbach und Vordemwald.

Als langjähriger Brandschutzbeauftragter umliegender Gemeinden, berät und unterstützt Hanspeter Koch diese und kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften, erteilt Brandschutzbewilligungen bei Neu-und Umbauten und beurteilt Brandgefährdungen.

QUALITÄTSSICHERUNG BRANDSCHUTZ

Lösungsorientierte sowie wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz oder Beratung bei privaten Neu- / Um- und Anbauten sowie Sanierungen von Feuerungsanlagen.

Profitieren Sie bei privaten Bauvorhaben und Anlagen von lösungsorientierter Beratung oder wirkungsvoller Qualitätssicherung (QS1) im Bereich Brandschutz. Durch langjährige Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit Behörden und Gebäudeversicherungen, kennt Hanspeter Koch die Brandschutzvorschriften und behördlichen Abläufe bestens und berät Sie gerne persönlich. 

Bestehende Kaminfeger-Kunden profitieren von einer kostenlosen Erstberatung à 15 Minuten. 

BRANDSCHUTZAUFLAGEN, ORGANISATION & CO

Schäden mittels Einhaltung der Brandschutzauflagen effizient vorbeugen.

In der Schweiz stellen üblicherweise die Gebäudeversicherungen der jeweiligen Kantone den Brandschutz gem. geltender Brandschutzverordnung sicher.

Die kantonale Brandschutzverordnung definiert zu dem die Zuständigkeiten der Gemeinden als kommunale und der Gebäudeversicherung als kantonale Brandschtuzzbehörde und dient zusammen mit dem Brandschutzgesetzt sowie den Brandschutznormen- und Richtlinien auch als Rechtsgrundlage des Kaminfegerwesen.  

Jeder Umbau/Neubau sowie jede Sanierung von Gebäuden und Feuerungsanlagen bedarf einer kantonalen oder kommunalen Brandschutzbewilligung. Diese wird zusammen mit der Baubewilligung erteilt. Die Fertigstellung ist gem. Auflagen der Baubewilligung mittels Übereinstimmungserklärung der Gemeinde oder dem zuständigen Brandschutzbeauftragten zu melden, damit wo nötig die Schlusskontrolle durchgeführt und mittels Abnahmeprotokoll dokumentiert werden kann. 

ANMELDUNG ABNAHMEKONTROLLE

ANMELDUNG ABNAHMEKONTROLLE

Brandschutzkontrolle für Um- und Neubauten / Abnahmemessung für neue Kamine und Heizungen

IHR ANSPRECHPARTNER

Hanspeter Koch

Hanspeter Koch

Kaminfegermeister
Brandschutzfachmann
Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis

LINKS & DOKUMENTE

Wichtige Dokumente zum Thema Brandschutz finden Sie unter Downloads.

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