AMTLICHE FEUERUNGSKONTROLLE
Um einen schadstoffarmen und wirtschaftlichen Betrieb der Feuerungsanlage gewährleisten zu können, werden bei Öl- und Gasheizungen (bis 1 MW) in regelmässigen Abständen die Abgase gemessen. Dies erfolgt mittels der sog. Feuerungskontrolle (Abgasmessung). Die Feuerungskontrolle wurde auf Basis der Luftreinhalteverordnung eingeführt, mit dem Ziel den Ausstosse des klimarelevanten Kohlendioxids CO2 auf ein Minimum zu reduzieren.
Die amtliche Feuerungskontrolle an Ölfeuerungen muss alle 2 Jahre und bei Gasfeuerungen alle 4 Jahre durchgeführt werden.
Den Hauseigentümern ist es freigestellt, ob sie die Feuerungskontrolle durch den zuständigen Kaminfeger oder durch das Servicegewerbe überprüfen zu lassen. Jedoch Achtung: Damit ein Kontrolleur die amtliche Feuerungskontrolle ausführen darf, bedarf es einer kantonalen Zulassung. Eine Liste mit den zugelassenen Kontrolleuren im Kanton Aargau finden Sie hier.
Messperioden der amtlichen Feuerungskontrollen in unseren Amtsgebieten:
Gemeinde | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Brittnau | Öl | Gas | Öl | Keine Messung |
Strengelbach | Öl | Gas | Öl | Keine Messung |
Vordemwald | Keine Messung | Gas + Öl | Keine Messung | Öl |