KAMINFEGERDIENST
Öl- & Gasheizungen müssen nicht abgestellt werden.
Automatische Holz- und Pelletsfeuerungen sollten ca. 2 Stunden vorher abgestellt werden.
Lokale Kleinholzfeuerungen wie z.B. Herd, Kunst, Öfen, Cheminées müssen ca. 5 - 8 Stunden auskühlen können. Es dürfen keine Gluten mehr vorhanden sein.
Die Kontroll- und Reinigungsintervalle sind durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in mit der Eigentümerschaft festzulegen. Grundlagen dafür sind die Herstellerangaben der Anlage, die Empfehlung Kaminfeger Schweiz sowie die Einschätzung durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in unter Berücksichtigung der Art der Anlage und der Betriebsstunden pro Jahr.
In der Praxis werden folgende Empfehlungen bei Kleinanlagen als Faustregel angewandt:
Kontrolle & Reinigung bei Ölheizungen: 1 - 2 x pro Jahr
Kontrolle & Reinigung bei Gasheizungen: mindestens alle 2 Jahre
Kontrolle & Reinigung Holz: 1 - 2 x pro Jahr
Kleinholzfeuerungen mit einem Verbrauch von mehr als einem Ster Holz pro Jahr: 1 - 2 x pro Jahr
Kleinholzfeuerungen mit einem Verbrauch von weniger als einem Ster Holz pro Jahr: nach Vereinbarung
Die Heizung besteht aus einem Brenner (Verbrennungsmotor) sowie aus einem Brennraum, in dem das Wasser erhitzt wird.
Der Kaminfeger reinigt die Heizflächen im Brennraum und stellt somit die Leistungseffizienz sowie Langlebligkeit der Anlage sicher.
Das Servicegebewerbe wartet den Brenner und stellt den Betrieb sicher. Das Servicegewerbe darf keine Kaminfegerarbeiten am Heizkessel ausführen.
Durch die alkalische Behandlung werden schwefelhaltige Verbrennungsrückstände beseitigt. Diese dient einer schonenden und metallsauberen Reinigung des Heizkessels, konserviert die Anlageteile und gewährleistet eine optimale Wärmeübertragung. Eine alkalische Behandlung hemmt auch Korrosion durch die Neutralisation der sauren Heizfläche und verlängert die Lebensdauer des Heizkessels. Ebenso wird der Schadstoffausstoss verringert und einen aktiven Beitrag an die Umwelt geleistet.
Nein. Wir übernehmen dies gerne für Sie. Bestehende Kunden erhalten durch uns automatisch ein Terminaufgebot, sobald eine Reinigung oder Kontrolle der Feuerungsanlage ansteht. Sie können sogar wählen, ob wir Sie per E-Mail, per SMS oder per Postkarte informieren sollen.
Nein. Um als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es eine höhere Fachprüfung Kaminfegermeister/-in, einen eidgenössischen Fachausweis Kaminfeger-Vorarbeiter/-in oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung sowie den Eintrag in die Kaminfegerliste bei der AGV.
Bei Anlagen oder Anlageteilen, welche durch nicht qualifizierte Personen gereinigt wurden, lehnen wir den Nachweis über die Reinigung sowie jegliche Haftung ab.
Ja, mit dem revidierten Energiegesetz per 01. April 2025 ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt. Jedoch an Auflagen geknüpft.
Der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine gleichartige Heizung ist weiterhin möglich, wenn mittels vereinfachtem Kostennachweis belegt wird, dass die fossile Heizung günstiger ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien.
Bei Minergie-Gebäuden und solchen, welche die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss GEAK erreichen, kann sodann eine fossile Heizung eingebaut werden. Bei allen anderen Gebäuden muss ein Anteil von zehn Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden. Hierfür stehen elf Standardlösungen zu Verfügung. Zusätzlich ist eine zwölfte Standardlösung für Gasheizungen in Form eines Anteils von zwanzig Prozent Biogas möglich.
*Stand 04.10.2024
Quelle: www.ag.ch/energiegesetz
- Aarburg
- Bottenwil
- Kölliken
- Murgenthal
- Oftringen
- Olten
- Pfaffnau
- Reiden
- Reitnau
- Riken
- Rothrist
- Safenwil
- Schöftland
- Staffelbach
- Sursee und angrenzende Gemeinden
- Uerkheim
- Walterswil
- Wikon
Weitere Gebiete auf Anfrage.
Die Ursachen für Glanzruss können folgende sein:
- Der Wassergehalt im verwendete Holz war zu hoch (über 15%)
- Der Schieber war jeweils zu wenig stark geöffnet (= zu wenig Sauerstoff)
- Es wurden zu grosse Scheiter verwendet
- Es wurde ungespaltenes Holz verwendet
- Es wurde Abfall verbrannt
Sobald der Feuchtigkeitswert unter 15% liegt.
Faustregel: kleine Holzscheiter an luftigem Standort gelagert (nie in geschlossenen Räumen)
Tipp: Die Holzfeuchtig kann mit einem Holzfeuchtigkeitsmesser gemessen werden, welcher für zirka CHF 30.- im Handel erhältlich ist.
BRANDSCHUTZ
Der QS-Verantwortliche Brandschutz:
- ist für die Qualitätssicherung im Rahmen der Projektierung, Ausschreibung und Realisierung aller baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmass-nahmen verantwortlich;
- ist erster Ansprechpartner gegenüber der Brandschutzbehörde und verantwortlich für die Erstellung und Eingabe aller erforderlichen Dokumente für den Teil Brandschutz, z. B. für die Baueingabe, die Baufreigabe, die Bezugsfreigabe, für brandschutztechnische Bewilli-gungen und Genehmigungen. Einzelne Teilbereiche können zur Bearbeitung an Fachpersonen oder Errichter übertragen werden;
- organisiert, plant und führt integrale Tests und behördliche Zwischen- und Endabnahmen von Bauten und Anlagen für den Teil Brandschutz durch;
- ist zuständig für die Abstimmung der Mieterausbauten auf das übergeordnete Brandschutzkonzept des Grundausbaus;
- bescheinigt vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung;
- sorgt vor Bezug der Baute bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage für den Teil Brandschutz für die erforderliche Instruktion der Eigentümer- und Nutzerschaft (ggf. des Sicherheitsbeauftragten Brandschutz) bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Baute oder Anlage;
- unterstützt die Eigentümer- und Nutzerschaft bei der Planung der organisatorischen Brand-schutzmassnahmen sowie der Organisation ihrer Unterhaltspflicht;
- stellt die zur Erstellung der Einsatzdokumente notwendigen Unterlagen in geeigneter Form der Feuerwehrorganisation zur Verfügung;
- ist für die Abgabe der nachgeführten Brandschutzpläne zuhanden der Brandschutzbehörde und Feuerwehrorganisation verantwortlich;
- ist für die Abgabe der Revisionsunterlagen Brandschutz zuhanden der Eigentümerschaft zur Wahrnehmung ihrer Unterhaltspflicht verantwortlich.
Quelle: VKF Richtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz / 11-15de
In Abhängigkeit der Qualitätssicherungsstufe (QSS) muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine entsprechende Ausbildung (Brandschutzfachmann-/Experte VKF oder vergleichbare Ausbildung) verfügen.
Ausnahmen: Neuerstellung, Sanierung oder Änderungen von Wärmetechnischen Anlagen (Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln, Feuerungsanlagen (Öl-,Holz-, Gasfeuerungen) &Abgasanlagen (Kamine). Hier darf die QS nur durch die kommunale Brandschutzbehörde sichergestellt werden.
Mit unserem Dienstleistungsbereich Brandschutz bieten wir Ihnen umfassende Beratungen sowie die Qualitätssicherung (QS1*) an.
*QSS Stufe 1: Wohnen, Büro, Schule, Parking, Land-wirtschaft, Industrie und Gewerbe mit kleiner oder mittlerer Brandbelastung (≤ 1‘000 MJ/m2) etc.
Die Abnahme von Feuerungsanlagen sind im Kanton Aargau komunal geregelt und dürfen ausschliesslich durch den Brandschutzbeauftragten der jeweiligen Gemeinde erfolgen.
In folgenden Gemeinden sind wir mit der Abnahme von Feuerungsanlagen beauftragt:
- Brittnau
- Strengelbach
- Vordemwald
Üblicherweise informiert der zuständige Installateur die zuständige Brandschutzbehörde frühzeitig über eine bevorstehende Abnahme oder Inbetriebnahme.
Wird eine Wärmepumpe mit brennbarem Kältemittel (z.B R290 Propangas) installiert, ist vorgängig eine Brandschutzbewilligung bei der Gemeinde einzuholen.
Wird eine Wärmepumpe mit einem nicht brennbaren Kältemittel betrieben (z.B R410) ist keine Brandschutzbewilligung erforderlich. Die Installation der Wärmepumpe sowie die Demontage der Feuerungsanlage, kann uns oder der Gemeindeverwaltung mittels Formular 4.4.14 innert 10 Tagen nach Installation mitgeteilt werden.
Die Übereinstimmungserklärung dient der Nachvollziehbarkeit der Qualitätssicherung. Mit ihr bestätigt der QS-Verantwortliche Brandschutz die korrekte Erfüllung der ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Pflichten. Eine Aussage zu Tätigkeiten Dritter lässt sich hieraus nur dann und soweit ableiten, als deren Planung, Begleitung, Überwachung oder Kontrolle im Aufgabenbereich des QS-Verantwortlichen Brandschutz lag.
Der QS-Verantwortliche Brandschutz kann sich auf die Dokumentationen Dritter (z. B. Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen, Installationsatteste) beziehen. Seine Verantwortung wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Auf Verlangen der Brandschutzbehörde sind dieser die der Übereinstimmungserklärung zugrunde liegenden Dokumentationen vorzuweisen.
Quelle: VKF Richtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz / 11-15de