Mit der Umwandlung zur GmbH schaffen wir eine stabile Grundlage, um Ihnen auch in Zukunft bestmögliche Dienstleistungen bieten zu können.
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NEUJAHRSBESUCH IM SENNHOF
Momente fürs Herz - Begegnungen die erinnern, wie wichtig kleine Gesten der Wertschätzung sind und wie viel Freude sie bereiten können.
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REVIDIERTES ENERGIEGESETZ UND ENERGIEVERORDNUNG: FOSSILE HEIZUNGEN BLEIBEN MÖGLICH
Per 1. April 2025 tritt im Kt. Aargau das revidierte Energiegesetz und die dazugehörende Verordnung in Kraft. Massgeblichste Änderungen betreffen Heizungsersatz und Ersatz von Elektro-Wassererwärmern.
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TERMINE ONLINE SELBER WÄHLEN
Neu ist die Terminwahl im digitalen Kundenportal möglich.
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PREISANPASSUNGEN AB FEBRUAR 2024
Unterschiedliche Faktoren führen 2024 zu einer Kostenerhöhung in unserem Dienstleistungsprozess.
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DÜRFEN WIR VORSTELLEN: GEPFLEGTE WÄRME IN NEUEM KLEID
Wir haben unseren Firmenauftritt geändert. Aber keine Sorge: Alles bleibt für Sie beim Alten – ausser unserem neuen Outfit.
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INBETRIEBNAHME HOLZFEUERUNGEN
Was gibt es in Zeiten wie diesen an kalten Abenden Schöneres, als sich an einem Kamin, Cheminée oder Schwedenofen aufzuwärmen und gemütliche vor dem lodernden Feuer zu verweilen?
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LIBERALISIERUNG DES KAMINFEGERWESENS 2022
Seit 2022 ist im Kanton Aargau das neue Kaminfegergesetz in Kraft – wir halten halten die optimale Lösung für Sie bereit: gepflegte Wärme von Koch.